Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen 01/2007

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der STL Behälter- und Apparatebau GmbH & Co.KG zu ihren Auftraggebern, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers sind nicht wirksam, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1. Vertragsabschluss

Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses sind nur die Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. An den Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Berechnungen und Schemata behält sich STL das Eigentums- und Urheberrecht vor. Derartige Unterlagen dürfen Dritten nur mit Zustimmung von STL zugänglich gemacht werden.

2. Preise

Die Preise gelten in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand-, Zoll- und Versicherungskosten oder sonstiger Spesen. Die Angebotspreise gelten nur für Bestellungen innerhalb der Angebots- Bindefrist, die auf eine Lieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit gerichtet sind.
Bei Abrufaufträgen hält sich STL 3 Monate lang an die der Bestellung zugrundeliegenden Preise gebunden. Für später abgerufene Erzeugnisse bleibt die Möglichkeit einer Preisangleichung bei einer Selbstkostenänderung vorbehalten.

3. Lieferung und Versand

Die Angabe der Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Sie beginnt nach endgültiger Klarstellung des Auftrages. Schadenersatzansprüche und Vertragsrücktritt wegen nicht rechtzeitiger oder Falschlieferung sind STL gegenüber ausgeschlossen. Auch bei Nicht- Lieferung entsteht kein Schadenersatzanspruch. Der nach bestem Ermessen angegebene Liefertermin gilt ab Werk. Teillieferungen sind zulässig. Der Versand erfolgt in Absprache auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unter Beachtung seiner Versandvorschriften. Wird eine Versandart nicht vorgeschrieben, so wird die Lieferung auf dem günstigst erscheinenden Wege vorgenommen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr geht grundsätzlich auf den Auftraggeber über zu dem Zeitpunkt, in dem der Liefergegenstand das Werk verlässt oder nach durch STL erfolgter Aufstellung dem Auftraggeber betriebsbereit übergeben wird.
Verzögert sich der Versand des Liefergegenstandes oder dessen Annahme durch den Auftraggeber aus Gründen, die nicht von STL zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt des Eintritts in den Annahmeverzug auf den Auftraggeber über.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen von uns festgelegt sind, innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Die Zahlung mit Wechsel oder Scheck/Wechsel wird ausgeschlossen. Wir sind auch nach Abschluss des Geschäfts berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherstellung unserer Forderungen zu verlangen, wenn uns ungünstige Auskünfte erteilt werden, oder sonst bekannt wird, dass ein Abnehmer in schlechte Vermögensverhältnisse geraten ist. Im Falle der Nichtleistung oder Nichtsicherstellung können wir sofort vom Vertrage zurücktreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren oder Leistungen bleiben Eigentum von STL bis zur Erfüllung sämtlicher dem Auftraggeber gegenüber bestehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt.
Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die gelieferten Waren nicht verpfändet werden; durch Weiterverkauf entstehende Forderungen werden hiermit an STL abgetreten. STL ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Erzeugnisse zu verlangen, insbesondere dann, wenn Zahlungen nicht geleistet werden. Erfolgte Pfändungen sind STL unverzüglich anzuzeigen.

7. Gewährleistung

STL übernimmt für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrenübergang auf den Käufer die Gewährleistung, dass der Kaufgegenstand eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit aufweist. Ausgenommen sind Verschleiß- und Ersatzteile.
Beanstandungen aller Art an Ausführung, Güte oder Menge der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen zu erheben. Berechtigte Einwendungen gegen Menge, Gewicht und Ausführung werden in jedem Falle nur dann berücksichtigt, wenn sie vom Besteller spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht werden. In diesem Falle liefern wir kostenlos Ersatz ab Werk für die fehlenden oder minderwertigen Teile, jeder weitere Schadenersatzanspruch, sowie ein Recht des Bestellers, vom Vertrage zurückzutreten, ist ausgeschlossen, desgleichen Schadenersatz-, Wandlungs- oder Minderungsansprüche. Ausbesserungen bzw. jegliche Arbeiten zur Behebung von angeblichen Mängeln oder irgendwelchen Umänderungen dürfen nur mit unserer Genehmigung vorgenommen werden. Jeder Ersatzanspruch aus derartigen Arbeiten wird sonst abgelehnt.
Eine Verfahrenstechnische Gewährleistung wird nicht übernommen

8. Erfüllung und Gerichtsstand

Für alle Beziehungen aus dem Kaufvertrag gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich.

Erfüllungsort: 35274 Kirchhain
Gerichtsstand: 35039 Marburg/Lahn